Abrechnung

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und Ihre Kasse die Therapie bewilligt, werden die gesamten Kosten übernommen, so dass für Sie keinerlei Zuzahlung anfällt.

Wenn Sie privat versichert sind, gegebenenfalls mit Beihilfebeteiligung, richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

Als Selbstzahler können Sie die Kosten der Sitzungen auch eigenständig aufbringen. Die Höhe der Stundensätze orientiert sich dann ebenfalls an der Gebührenordung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

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